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Umfang der DeckungDiese Versicherung deckt Schäden aufgrund von:
Achtung! Diese Versicherung deckt nicht dauerhafte Unbrauchbarkeit infolge von Lahmen! SchadenersatzWir leisten folgenden Schadensersatz:
* Die Versicherung Beschränkte Unbrauchbarkeit deckt gemäß der Versicherungsbedingungen einmalig die Krankenkosten die in einer Tierklinik durchgeführt wurde, bis maximal 100 % des Versicherungsbetrags, aber niemals mehr als € 2500,-, im Falle einer Kolik, eines ernsten Beinbruchs oder einer offenen Wunde. BeitragDie Prämie wird anteilig am Versicherungswert Ihres Pferdes berechnet. In nachstehender Tabelle sind die Jahresprämien exklusive Kosten und Versicherungssteuer dargestellt.
Ab dem Jahr, in dem das Pferd das 15. Lebensjahr erreicht, gilt ein Prämienaufschlag von 1 % pro Jahr. Beantragung der VersicherungZur Beantragung dieser Versicherung benötigen Sie:
Ergänzende MöglichkeitenDiese Versicherung kann um Folgendes ergänzt werden: |