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Beschränkte Unbrauchbarkeit ab 4,90% + Krankenkostenversicherung EUR 230,00Die Krankenkostenversicherung zahlt die tierärztlichen Kosten im Falle der Untersuchung oder Behandlung von Krankheiten und Unfällen. Jedoch nicht bei Lahmheiten oder Hals-/Rückenproblemen. Erweiterte Unbrauchbarkeit ab 6,50% + Krankenkostenversicherung EUR 260,00Die Krankenkostenversicherung zahlt die tierärztlichen Kosten im Falle der Untersuchung oder Behandlungen von Krankheiten, Unfällen, Lahmheiten oder Hals-/Rückenproblemen. Bei der Krankenkostenversicherung gilt eine Selbstbeteilung von einmalig EUR 150,00 pro Jahr. Zusätzlich trägt der Versicherungsnehmer ein eigenes Risiko von 25% pro Schadensfall. Eine Krankenkostenversicherung ohne eine Pferdelebensversicherung ist nicht möglich. |